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Schulpflicht
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich schulpflichtig
(auch Kinder von Asylbewerbern und Jugendliche, die selbst einen Asylantrag gestellt haben).

Die Bezirksregierung Münster  hat ein Merkblatt zur Schulpflicht in acht verschiedenen Sprachen zum Download bereitgestellt:

www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/schulpflicht_sprachen/index.html

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