Das Amt für Migration und Integration ist die für aufenthalts- und passrechtliche Angelegenheiten/Entscheidungen zuständige Stelle.
Außerdem entscheidet sie über den Familiennachzug. Die Ausländerbehörde ist damit erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall.
(Für die Durchführung des Asylverfahrens ist allerdings das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.)
| Anschrift | Stadthaus II Ludgeriplatz 4 48151 Münster |
|---|---|
| Telefon | 0251 492-3636 |
| Web | stadt-muenster.de/aufenthaltsrecht |