Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bearbeitet das Sozialamt.
Der Sozialdienst für Flüchtlinge betreut und begleitet geflüchtete Menschen, die in den städtischen Übergangseinrichtungen leben – nach ihrem Umzug noch bis zu drei Monate lang in ihrer privaten Wohnung. In den Unterkünften finden regelmäßige Sprechstunden statt.
| Anschrift |
Hafenstraße 8 48153 Münster |
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| Telefon | 0251 492-5959 |
| Web | www.stadt-muenster.de |