• Mo. - Fr. von 10:00 bis 16:00 Uhr

Sprachprüfungen in der Muttersprache
Zugewanderte Schüler und Schülerinnen, die die Sekundarstufe I (Klasse 5–9 bzw. 10) einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben, die nicht in das Sprachenangebot einer Schule eingegliedert werden und ihre Muttersprache an der Schule nicht als Fremdsprache fortführen konnten, können zum Erwerb von Schulabschlüssen an einer Sprachprüfung der Amtssprache ihres Herkunftslandes (Feststellungsprüfung) teilnehmen.

Das Ergebnis der Prüfung tritt dann an die Stelle der Note der ersten oder zweiten Fremdsprache.

Das Niveau der Prüfung richtet sich nach dem angestrebten Schulabschluss:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachhochschulreife (Abschluss in berufsbildenden Schulen)

Für die Durchführung der Sprachprüfung ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Sie entscheidet über die Zulassung zur Sprachprüfung und organisiert Ort und Zeitpunkt der Prüfungen. Die Anträge müssen bis zum 15.10. eines jeden Jahres vorgelegt werden.

Bezirksregierung Münster
Tel. 0251 4114426

www.bezreg-muenster.de

  • Mo. - Fr. von 10:00 bis 16:00 Uhr