Für Ausländerinnen und Ausländer, die von Gewalt betroffen sind und sich von der gewalttätigen Person trennen wollen, gibt es besondere Regelungen hinsichtlich des Ausländerrechts.
Nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten ausländische Ehepartner, die zum anderen Ehepartner nachgezogen sind, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre in Deutschland bestanden hat.
Wenn sie sich vor diesem Zeitablauf trennen, kann der weitere Aufenthalt in Deutschland aber unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Siehe hierzu S.24f der Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Persisch) zum Download bereit steht.
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